Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1975 - 2 StR 511/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,7934
BGH, 29.10.1975 - 2 StR 511/75 (https://dejure.org/1975,7934)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1975 - 2 StR 511/75 (https://dejure.org/1975,7934)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1975 - 2 StR 511/75 (https://dejure.org/1975,7934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,7934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung als notwendiges Durchgangsstadium für die Tötung - Tötungsvorsatz als den Vorsatz der Körperverletzung einschließender Vorsatz - Strafschärfende Berücksichtigung der "heimtückischen Begehung der Tat" - Voraussetzungen für die Annahme eines freiwilligen ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 2 StR 511/75
    Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzugehen der Senat keinen Anlaß sieht (siehe insbesondere BGHSt 16, 122 und neuerdings BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75).
  • BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70

    Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe -

    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 2 StR 511/75
    Ein Verstoß gegen das Verbot strafschärfender Verwertung eines Merkmals des gesetzlichen Tatbestandes (§ 46 Abs. 3 StGB) mit Rücksicht darauf, daß Begehung der Tat mittels eines hinterlistigen Überfalls gleichfalls die Anwendung des § 223 a StGB begründet, ist darin jedoch nicht zu finden, weil die Begehung andererAlternativen des gleichen Tatbestands als Straferhöhungsgrund verwertet werden darf (BGH, Urteil vom 27. Januar 1971 - 2 StR 593/70 - bei Dallinger MDR 1971, 363).
  • BGH, 27.05.1975 - 4 StR 130/75

    Voraussetzungen für die Beendigung einer Straftat im Versuchsstadium

    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 2 StR 511/75
    Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzugehen der Senat keinen Anlaß sieht (siehe insbesondere BGHSt 16, 122 und neuerdings BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75).
  • BGH, 27.01.1971 - 2 StR 593/70

    Befolgung der dem Gericht überzeugender erscheinenden Meinung bei nicht

    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 2 StR 511/75
    Ein Verstoß gegen das Verbot strafschärfender Verwertung eines Merkmals des gesetzlichen Tatbestandes (§ 46 Abs. 3 StGB) mit Rücksicht darauf, daß Begehung der Tat mittels eines hinterlistigen Überfalls gleichfalls die Anwendung des § 223 a StGB begründet, ist darin jedoch nicht zu finden, weil die Begehung andererAlternativen des gleichen Tatbestands als Straferhöhungsgrund verwertet werden darf (BGH, Urteil vom 27. Januar 1971 - 2 StR 593/70 - bei Dallinger MDR 1971, 363).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht