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BGH, 29.10.1975 - 2 StR 511/75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Körperverletzung als notwendiges Durchgangsstadium für die Tötung - Tötungsvorsatz als den Vorsatz der Körperverletzung einschließender Vorsatz - Strafschärfende Berücksichtigung der "heimtückischen Begehung der Tat" - Voraussetzungen für die Annahme eines freiwilligen ...
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- BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 2 StR 511/75
Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzugehen der Senat keinen Anlaß sieht (siehe insbesondere BGHSt 16, 122 und neuerdings BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75). - BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70
Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe - …
Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 2 StR 511/75
Ein Verstoß gegen das Verbot strafschärfender Verwertung eines Merkmals des gesetzlichen Tatbestandes (§ 46 Abs. 3 StGB) mit Rücksicht darauf, daß Begehung der Tat mittels eines hinterlistigen Überfalls gleichfalls die Anwendung des § 223 a StGB begründet, ist darin jedoch nicht zu finden, weil die Begehung andererAlternativen des gleichen Tatbestands als Straferhöhungsgrund verwertet werden darf (BGH, Urteil vom 27. Januar 1971 - 2 StR 593/70 - bei Dallinger MDR 1971, 363). - BGH, 27.05.1975 - 4 StR 130/75
Voraussetzungen für die Beendigung einer Straftat im Versuchsstadium
Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 2 StR 511/75
Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzugehen der Senat keinen Anlaß sieht (siehe insbesondere BGHSt 16, 122 und neuerdings BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75). - BGH, 27.01.1971 - 2 StR 593/70
Befolgung der dem Gericht überzeugender erscheinenden Meinung bei nicht …
Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 2 StR 511/75
Ein Verstoß gegen das Verbot strafschärfender Verwertung eines Merkmals des gesetzlichen Tatbestandes (§ 46 Abs. 3 StGB) mit Rücksicht darauf, daß Begehung der Tat mittels eines hinterlistigen Überfalls gleichfalls die Anwendung des § 223 a StGB begründet, ist darin jedoch nicht zu finden, weil die Begehung andererAlternativen des gleichen Tatbestands als Straferhöhungsgrund verwertet werden darf (BGH, Urteil vom 27. Januar 1971 - 2 StR 593/70 - bei Dallinger MDR 1971, 363).